Rechtsprechung
FG Köln, 11.10.2017 - 9 K 3518/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Einkommensteuer: Widerruf einer Pensionszusage als steuerpflichtiger Arbeitslohn; unangemessene Gestaltung i. S. d. § 42 AO; steuerschädlicher Gesamtplan
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zufluss steuerpflichtigen Arbeitslohns durch den Widerruf einer Pensionszusage
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zufluss steuerpflichtigen Arbeitslohns durch den Widerruf einer Pensionszusage
- rechtsportal.de
EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1
Zufluss steuerpflichtigen Arbeitslohns durch den Widerruf einer Pensionszusage - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Widerruf einer Pensionszusage als Arbeitslohn - Gestaltungsmissbrauch, Gesamtplan
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Es gibt keine Gesamtplanrechtsprechung
Papierfundstellen
- EFG 2018, 638
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 16.12.2015 - IV R 8/12
Steuerneutrale Buchwertfortführung trotz Auswechslung der Mitunternehmer vor …
Auszug aus FG Köln, 11.10.2017 - 9 K 3518/14
Ein daneben bestehendes oder darüber hinausgehendes Rechtsinstitut eines "Gesamtplans" gibt es nicht (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2015, IV R 8/12, BFH/NV 2016, 646). - BFH, 22.10.2013 - X R 14/11
Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und …
Auszug aus FG Köln, 11.10.2017 - 9 K 3518/14
Nach jüngster Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sei ein sogenannter "Plan in Einzelakten" zulässig und regelmäßig nicht als rechtsmissbräuchliche Gestaltung anzusehen (BFH-Urteil vom 22. Oktober 2013, X R 14/11, BStBl II 2014, 158). - BFH, 17.12.2014 - IV R 57/11
Keine tarifbegünstigte Anteilsveräußerung bei nur teilweiser Aufdeckung der in …
Auszug aus FG Köln, 11.10.2017 - 9 K 3518/14
Hinsichtlich der Gesamtplan-Rechtsprechung sei darauf hinzuweisen, dass der Bundesfinanzhof im Urteil vom 17. Dezember 2014, IV R 57/11, entschieden habe, dass diese Grundsätze auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 42 AO anzuwenden seien. - FG Köln, 07.12.2016 - 9 K 2034/14
Gewerblichkeit von Einkünften aus der Vermietung eines mit einem Bürogebäude und …
Auszug aus FG Köln, 11.10.2017 - 9 K 3518/14
Eine Rechtsgestaltung ist unangemessen, wenn verständige Beteiligte die Gestaltung in Anbetracht des wirtschaftlichen Sachverhalts und der wirtschaftlichen Zielsetzungen nicht gewählt hätten (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1999, VIII R 50, 51/96;… BFH/NV 2000, 601, mit weiteren Nachweisen; FG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2016, 9 K 2034/14). - BFH, 08.11.2000 - I R 70/99
Jahr
Auszug aus FG Köln, 11.10.2017 - 9 K 3518/14
Auch wenn ein Geschäftsführer aus steuerlicher Sicht grundsätzlich darin frei sei, den Zeitpunkt des Widerrufs ab Eintritt der wirtschaftlichen Notlage und Überschuldung selbst zu bestimmen, ende der Spielraum nach der vom Bundesfinanzhof im Urteil vom 8. November 2000, I R 70/99, BStBl 2005 11, 653, vertretenen Auffassung dann, wenn abzusehen sei, dass die zugesagte Versorgung aus den der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr finanziert werden könne.