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   FG Köln, 11.10.2017 - 9 K 3518/14   

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https://dejure.org/2017,56068
FG Köln, 11.10.2017 - 9 K 3518/14 (https://dejure.org/2017,56068)
FG Köln, Entscheidung vom 11.10.2017 - 9 K 3518/14 (https://dejure.org/2017,56068)
FG Köln, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - 9 K 3518/14 (https://dejure.org/2017,56068)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zufluss steuerpflichtigen Arbeitslohns durch den Widerruf einer Pensionszusage

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zufluss steuerpflichtigen Arbeitslohns durch den Widerruf einer Pensionszusage

  • rechtsportal.de

    EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1
    Zufluss steuerpflichtigen Arbeitslohns durch den Widerruf einer Pensionszusage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Widerruf einer Pensionszusage als Arbeitslohn - Gestaltungsmissbrauch, Gesamtplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 638
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.12.2015 - IV R 8/12

    Steuerneutrale Buchwertfortführung trotz Auswechslung der Mitunternehmer vor

    Auszug aus FG Köln, 11.10.2017 - 9 K 3518/14
    Ein daneben bestehendes oder darüber hinausgehendes Rechtsinstitut eines "Gesamtplans" gibt es nicht (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2015, IV R 8/12, BFH/NV 2016, 646).
  • BFH, 22.10.2013 - X R 14/11

    Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und

    Auszug aus FG Köln, 11.10.2017 - 9 K 3518/14
    Nach jüngster Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sei ein sogenannter "Plan in Einzelakten" zulässig und regelmäßig nicht als rechtsmissbräuchliche Gestaltung anzusehen (BFH-Urteil vom 22. Oktober 2013, X R 14/11, BStBl II 2014, 158).
  • BFH, 17.12.2014 - IV R 57/11

    Keine tarifbegünstigte Anteilsveräußerung bei nur teilweiser Aufdeckung der in

    Auszug aus FG Köln, 11.10.2017 - 9 K 3518/14
    Hinsichtlich der Gesamtplan-Rechtsprechung sei darauf hinzuweisen, dass der Bundesfinanzhof im Urteil vom 17. Dezember 2014, IV R 57/11, entschieden habe, dass diese Grundsätze auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 42 AO anzuwenden seien.
  • FG Köln, 07.12.2016 - 9 K 2034/14

    Gewerblichkeit von Einkünften aus der Vermietung eines mit einem Bürogebäude und

    Auszug aus FG Köln, 11.10.2017 - 9 K 3518/14
    Eine Rechtsgestaltung ist unangemessen, wenn verständige Beteiligte die Gestaltung in Anbetracht des wirtschaftlichen Sachverhalts und der wirtschaftlichen Zielsetzungen nicht gewählt hätten (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1999, VIII R 50, 51/96; BFH/NV 2000, 601, mit weiteren Nachweisen; FG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2016, 9 K 2034/14).
  • BFH, 08.11.2000 - I R 70/99

    Jahr

    Auszug aus FG Köln, 11.10.2017 - 9 K 3518/14
    Auch wenn ein Geschäftsführer aus steuerlicher Sicht grundsätzlich darin frei sei, den Zeitpunkt des Widerrufs ab Eintritt der wirtschaftlichen Notlage und Überschuldung selbst zu bestimmen, ende der Spielraum nach der vom Bundesfinanzhof im Urteil vom 8. November 2000, I R 70/99, BStBl 2005 11, 653, vertretenen Auffassung dann, wenn abzusehen sei, dass die zugesagte Versorgung aus den der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr finanziert werden könne.
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